I
Geltungsbereich
Sämtliche Vorgänge werden ausschließlich auf der Grundlage der
nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende Regelungen
bedürfen der Schriftform. Gegenbestätigungen des Kunden und der Geltung seiner eigenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II.
Gegenleistung
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass
die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise und Angebote sind
freibleibend. Es werden die jeweils am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer
berechnet. Sie gelten ab Lager. Bei offenkundig fehlerhafter Preisfestsetzung oder bei offenkundigen Rechenfehlern
sind wir zu entsprechenden Nachforderungen berechtigt.
III.
Zahlung
1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen Lieferungen gegen Rechnung. Es
gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen netto. Dabei ist der Zahlungseingang bei dem Auftragnehmer entscheidend.
Für Neukunden gilt Vorauszahlung netto oder Zahlung per Nachnahme netto.
2. Bei Bereitstellung
außergewöhnlich großer Textilmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, insbesondere bei
Sonderanfertigungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
IV. Zahlungsverzug
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der
noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der
Auftraggeber trotz seiner verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug
sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
V.
Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen
Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Versand erfolgt zu Lasten
des Auftraggebers und auf Gefahr des Empfängers unversichert, soweit vom Besteller nicht ausdrücklich und
je Vorgang andere Versandanweisungen gegeben werden. Fehlende Packstücke, sowie Transportschäden
müssen direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen reklamiert werden.
2. Liefertermine oder
Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Lieferungen
vor Ablauf der Lieferzeit sowie Teillieferungen sind zulässig. Fixtermine sind grundsätzlich
ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert.
3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in
Verzug, so ist ihm zunächst mittels Schriftform eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Irgendwelche Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder einer Nichtbelieferung sind
ausgeschlossen.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Betriebsstörungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die vom Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen
wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unserem Vorlieferanten
- sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die vertragliche Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Aus solchen Verzögerungen oder Rücktritten kann
der Kunde keine Regressansprüche ableiten. Die Grundsätze über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den
Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Auftragnehmer steht an vom
Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Sieben, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein
Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller
fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VI. Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der
gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht
um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang
der Ware zulässig und müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Versteckte Mängel, die nach der
unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht
werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei
dem Auftragnehmer eintritt.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl
unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur
Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall
einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener
oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn,
dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat
der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der
Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder
weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei
farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren bzw. der Produktion von farbigen Textilien können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich
zwischen Andrucken und Auflagendruck. Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen von
Sortiment, Qualität, Farbe, Gewicht, Design oder Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Wir
behalten uns das Recht vor, im Falle von Lieferengpässen durch Vorlieferanten, ohne Benachrichtigung
vergleichbare Ersatzware zu verwenden.
6. Der Auftragnehmer ist von jeder Haftung befreit, wenn der
Kunde Wasch- oder Reinigungsbedingungen nicht einhält, dies gilt ebenfalls für die Haltbarkeit des Druckes
auf von Kunden angelieferten Waren. Für die Haltbarkeit von Drucken auf Textilien, die nicht aus Baumwolle
bestehen, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Werden vom Kunden angelieferte Waren oder
Druckvorlagen etc. verwendet, so entfällt eine Haftung des Auftragnehmers bei eventueller Nichteignung der
angelieferten Gegenstände, sofern die Nichteignung nicht offenkundig war.
7. Rücksendungen
jeder Art werden nur angenommen, wenn sie frei, original verpackt und mit unserem ausdrücklichen
Einverständnis erfolgen. Unfreie und nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen.
Versandkosten vereinbarter Rücksendungen, denen eine berechtigte Mängelrüge zugrunde liegt, werden
nachträglich gutgeschrieben. Rücksendung von Musterbestellungen ist ausgeschlossen. Es besteht kein
Rückgaberecht.
8. Der Umtausch von auf feste Rechnung gelieferter Ware ist nur im Ausnahmefall und
nach vorheriger Vereinbarung möglich, wenn vom Auftraggeber alle anfallenden Kosten übernommen werden und
die Ware original verpackt retourniert wird.
9. Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Daten -
soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig -
EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
VII. Eigentum,
Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
bei vom Auftraggeber gestellter Druckvorlage Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
2. Daneben verbleibt dem Auftragnehmer das allgemeine Urheber- bzw. sonstige Schutzrecht,
wenn eine bildliche, zeichnerische oder fotografische o. ä. Darstellung von dem Auftragnehmer entworfen,
gestaltet oder umgestaltet wurde, sofern nicht schriftlich für den jeweiligen Vorgang etwas anderes vereinbart
wurde.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.
2. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen
ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken
dieser Bedingungen. Im übrigen gelten die allgemeinen Gesetze.
IX. Werbung
1. Sofern nicht anders vereinbart, akzeptiert der Kunde Werbung per Fax,
E-Mail und Postweg. Wünschen Kunden keine weitere Werbung, wird dies von uns respektiert, nachdem uns dies
schriftlich mitgeteilt wurde.